Update (01.07.)
Sonder-Genehmigung beantragen (nicht mehr notwendig!!):
beim: Ministerium für Inneres und ländliche Räume
Ansprechpartner: Eckhard Jacobs
E-Mail: eckhard.jacobs@im.landsh.de
Tel: 0431 988-2727
Ausschreibung beim PSH einreichen
Zu Neon folgende Unterlagen hinzufügen:
(hier alle in Word zum Anpassen, in Neon dann als pdf einfügen)
Hinweise:
- komplettes Konzept mit allen Anhängen + Ausschreibung beim Ministerium und dem PSH einreichen
- Anwesenheitsnachweis ist ausgefüllt mitzubringen
- großes getrenntes Toilettenhäuschen mit 1 Person besetzen
- Nennungsschluss: 5 Tage vor Veranstaltung
- 1 Eingang, eventuell Zaun ziehen
- Zuschauer bis 250 sind wieder erlaubt (Bändchen austeilen)
- Helfer- und Teilnehmerbändchen am Parkplatz austeilen
- Gastronomie ist möglich ("Pommes und Eisbude"), Drittanbieter sind eigenverantwortlich
- Siegerehrungen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelungen durchgeführt werden
- Benennung eines Hygienebeauftragten in der ZE
Mögliche Minimierung der Max. Personen-Anwesenheit:
- Startplatzbegrenzungen
- Start in nicht mehr als 2 Prüfungen pro Tag
- max 1 Begleitperson
- Schilder auf Vorbereitungsplätzen für max. Personenzahl
Finanzierungsmöglichkeiten:
- keine Geldpreisauszahlung
- Startplatz zzgl. Corona-Sondergebühr (11,-Euro)
- bei GPF- Prüfungen ggf. 25,- Euro
Beispiele von VS Turnieren für Amateure: